Marken, Firmennamen und Domains stellen unverzichtbare Kommunikations- und Wiedererkennungsmittel im geschäftlichen Verkehr dar, auf die kein Unternehmen verzichten kann. Rechtsanwalt Dr. Udo Herberth aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bietet Ihnen einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:
- Was ist als Marke schützbar?
- Welche Kennzeichnung(en) sollte ein Startup sinnvollerweise als Marke(n) schützen lassen?
- Wie bereite ich eine Markenanmeldung vor?
- Wann kann ich eine als Marke angemeldete Bezeichnung benutzen?
- Brauche ich unbedingt Domains? Wenn ja, welche?
- Was mache ich, wenn meine Wunschdomain bereits vergeben ist?
- Wie sieht eine sinnvolle mittelfristige Marken- und Domainstrategie für ein Startup aus?
- Sollte ich sinnvollerweise professionelle Hilfe bei der Entwicklung von (Marken-) Namen, Logos, etc. in Anspruch nehmen?
- Zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten?
Termin: 25.01.2017 von 17:00 – 21:00 Uhr
Ort: Weickmann & Weickmann, Richard-Strauß-Straße 80, 81679 München
Teilnahme: kostenpflichtig
Referent: Dr. Udo Herberth, LL.M., Univ. of Georgia, USA (Rechtsanwalt, European Trademark and Design Attorney)
Weitere Informationen und Anmeldung: www.baystartup.de